Die Überprüfung der Verblendfassade auf Wasseraufnahmefähigkeit kann mit dem Karstens´schen Prüfröhrchen erfolgen.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Höhe des Gebäudes und seiner topographischen Lage und der Region, in der das Gebäude steht, sind die Gebäudefassaden in unterschiedlicher Intensität der Schlagregenbeanspruchung ausgesetzt. Die DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau Teil 3 klimabedingter Feuchteschutz bestimmt die Kriterien, die von Außenwänden erfüllt werden müssen.
Für die Wasseraufnahme der Verblendfassade stehen 5 mögliche Ursachen zur Verfügung: 1.1.1.1 Porösität des Verblendsteines 1.1.1.2 Risse im Verblendstein
1.1.1.3 Flankenabriss zwischen Verblendstein und Verfugung 1.1.1.4 Porösität der Fuge 1.1.1.5 Risse in der Fuge
Die Prüfung des Wassereindringvermögens kann erfolgen, indem man eine ausreichend große Materialprobe aus der Fassade entnimmt, um sie anschließend im Labor zu überprüfen. Dieses Verfahren wird äußerst selten angewandt, weil es sehr aufwendig ist und inkl. der Wiederherstellung mit großen Kosten verbunden ist. Für eine repräsentative Aussage reicht außerdem eine einzelne Probe nicht aus.
Als zerstörungsfreies Prüfverfahren hat sich daher seit den 60er Jahren die „Wassereindringprüfung nach Prof. Karsten“ bewährt. Die Prüfung erfolgt zerstörungsfrei, mit Hilfe eines kalibrierten Glasröhrchens, dass eine glockenartige Erweiterung am unteren Ende mit einem Durchmesser von 30 mm hat. Das Füllvolumen beträgt 10 ml.
Die offene, glockenförmige Seite wird mit Hilfe einer Abdichtungsmasse auf die Verblendfassade aufgesetzt. Das Prüfröhrchen wird bis zur Messmarke 10 ml aufgefüllt. Hierdurch entsteht ein Wasserdruck von 100 mm Wassersäule auf der Prüffläche. Hierdurch wird die Schlagregenbeanspruchung bei einer Windgeschwindigkeit 100 km/h simuliert. Die auf diese Weise in das Verblendmauerwerk eingedrungene Wassermenge in der 1. Minute ergibt die Aussage über die Wasserdichtigkeit an der Fassadenoberfläche.
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